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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art.28 DSGVO

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art.28 DSGVO


  1. Vertragsparteien


    1.1 Auftraggeber (Verantwortlicher)
    • Bezeichnung / Firmenname: _______________
    • Anschrift: _______________
    • Vertreten durch: _______________
    • (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Verantwortlicher“)


    1.2 Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter)
    • Bezeichnung / Firmenname: Adtention GmbH (CRM= ADtrack)
    • Anschrift: In der Schmitte 12/4, 6700 Bludenz, Österreich
    • Vertreten durch: Geschäftsführer Florian Torghele, Sandro Torghele
    • (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Auftragsverarbeiter“)
    Der Auftraggeber und der Auftragnehmer werden einzeln auch als „Partei“ und gemeinsam als
    „Parteien“ bezeichnet.


  2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung


    2.1 Gegenstand
    Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich CRM, Marketing
    Automatisierung und Kommunikationstools unter der Marke „ADtrack“, basierend auf der
    Plattform von GoHighLevel/LeadConnector. Im Rahmen dieser Leistungen verarbeitet der
    Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers.


    2.2 Dauer
    Dieser AVV gilt für die Dauer des zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrags (z.B.
    Nutzungsvertrag, Servicevertrag) über die Nutzung von ADtrack. Endet der Hauptvertrag, endet
    auch dieser AVV, sofern keine darüberhinausgehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
    bestehen.


  3. Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten,
    betroffene Personen


    3.1 Verarbeitungszwecke
    • Kunden- und Kontaktmanagement (CRM)
    • Versenden von Nachrichten (E-Mail, SMS, WhatsApp, etc.)
    • Termin- und Kampagnenverwaltung
    • Weitere Marketing- und Kommunikationsfunktionen nach Weisung des Auftraggebers


    3.2 Art der personenbezogenen Daten
    In der Regel:
    • Kontakt- und Stammdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer etc.)
    • Kommunikations- und Interaktionsdaten (z.B. Chatverläufe, Terminbuchungen)
    • Ggf. weitere Datenkategorien nach Weisung des Auftraggebers (z.B. Tags, interne Notizen) 3.3
    Kategorien betroffener Personen
    • Kunden, Interessenten, Geschäftspartner des Auftraggebers
    • Personen, deren Daten der Auftraggeber in das System einstellt (z.B. Leads, Newsletter
    Abonnenten, etc.)
    Der Auftraggeber wird keine Daten besonderer Kategorien (Art.9 DSGVO) über das System
    verarbeiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart und die dafür erforderlichen
    Maßnahmen sind vereinbart.


  4. Pflichten des Auftragnehmers (Auftragsverarbeiters)


    4.1 Weisungsgebundenheit
    • Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der mit
    dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarung und nur nach dessen dokumentierten
    Weisungen (Art.29 DSGVO).
    • Soweit der Auftragnehmer gesetzlich zu einer abweichenden Verarbeitung verpflichtet ist (z.B.
    durch nationales Recht), teilt er dies dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, sofern dies
    nicht gesetzlich untersagt ist.


    4.2 Vertraulichkeit
    • Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle Personen, die mit der Verarbeitung
    personenbezogener Daten betraut werden, sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer
    angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.


    4.3 Sicherheit der Verarbeitung
    • Der Auftragnehmer ergreift sämtliche erforderlichen technischen und organisatorischen
    Maßnahmen (TOM) gemäß Art.32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu
    gewährleisten. Hierzu zählen u.a. Verschlüsselung (TLS, AES-256), Zugriffsbeschränkungen
    (RBAC, 2-Faktor-Authentifizierung), Netzwerk Sicherheitsmechanismen (Firewalls, Intrusion
    Detection), regelmäßige Backups und Monitoring.
    • Die konkreten TOM sind in Anhang 1 (Technische und organisatorische Maßnahmen)
    beschrieben.


    4.4 Unterstützungspflichten
    • Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung von Betroffenenrechten
    (Art.12–23 DSGVO) sowie bei der Einhaltung von Art.32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldepflichten,
    Datenschutz-Folgenabschätzung).
    • Bei Anfragen betroffener Personen (z.B. Auskunft, Löschung) wird der Auftragnehmer den
    Auftraggeber informieren und die Durchführung von Löschungen oder Exporten nach dessen
    Weisung ermöglichen.


    4.5 Meldung von Datenschutzverletzungen
    • Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm eine Verletzung des
    Schutzes personenbezogener Daten (Art.4 Nr.12 DSGVO) bekannt wird, die Daten des
    Auftraggebers betrifft. Diese Meldung enthält alle relevanten Informationen, um dem
    Auftraggeber ggf. eine Meldung an die Aufsichtsbehörde und ggf. die Information der
    betroffenen Personen zu ermöglichen.


    4.6 Löschung und Rückgabe
    • Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragnehmer sämtliche personenbezogenen
    Daten, sofern der Auftraggeber nicht vorab eine Datenherausgabe verlangt und keine
    gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
    • Die Löschung erfolgt gemäß den intern definierten Prozessen (z.B. automatisierte Lösch
    Workflows, manuelle Löschung der Accounts). Auf Wunsch kann der Auftraggeber den
    Nachweis der Löschung erhalten.


  5. Pflichten des Auftraggebers (Verantwortlicher)


    5.1 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
    • Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Erhebung und Verarbeitung der
    personenbezogenen Daten rechtmäßig erfolgt und dass ggf. erforderliche Einwilligungen oder
    andere Rechtsgrundlagen (Art.6 DSGVO) vorliegen.
    • Er führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art.30 DSGVO.


    5.2 Weisungen
    • Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer alle Weisungen in schriftlicher oder
    elektronischer Form.
    • Änderungen oder Erweiterungen dieser Weisungen sind ebenfalls schriftlich oder elektronisch
    mitzuteilen.


    5.3 Kontrolle
    • Der Auftraggeber überzeugt sich vor Beginn und während der Verarbeitung regelmäßig davon,
    dass die beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen
    eingehalten werden. Dies kann durch Einsichtnahme in Zertifikate, Audit Berichte oder ggf. vor
    Ort Prüfungen erfolgen (unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des
    Auftragnehmers).


  6. Unterauftragsverhältnisse (Sub-Prozessoren)


    6.1 Genehmigte Sub-Prozessoren
    • Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer die Einschaltung von
    Unterauftragsverarbeitern („Sub-Prozessoren“), soweit dies für die vertragsgemäße
    Leistungserbringung erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere:
    ◦ GoHighLevel/LeadConnector (Plattform-Basis, inkl. Datenhosting)
    ◦ Cloud-Infrastruktur: Amazon Web Services (AWS), Google Cloud Platform (GCP)
    ◦ Drittdienste (z.B. Mailgun, Twilio, Stripe, WAautoreply, Assistable.ai etc.), sofern im jeweiligen
    Leistungsumfang genutzt.


    6.2 Einbindung weiterer Sub-Prozessoren
    • Eine Aktualisierung der Sub-Prozessoren-Liste erfolgt durch die ADtention GmbH in einer
    öffentlich zugänglichen Übersicht auf der Seite: https://adtrackcrm/subprozessoren
    • Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und an den Auftraggeber gesendet.
    • Der Auftraggeber hat das Recht, gegen den Einsatz neuer Sub-Prozessoren aus berechtigten
    Datenschutzgründen Einwände zu erheben. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb angemessener
    Frist, gilt die Zustimmung als erteilt.


    6.3 Pflichten der Sub-Prozessoren
    • Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Sub-Prozessoren sich ebenfalls vertraglich verpflichten,
    die hier festgelegten Datenschutzstandards einzuhalten (Art.28 Abs.4 DSGVO).


  7. Internationale Datenübermittlungen


    Werden Daten in ein Drittland außerhalb des EWR (z.B. USA) übertragen, so stellt der
    Auftragnehmer sicher, dass hierfür geeignete Garantien nach Art.44 ff. DSGVO bestehen (z.B.
    Standardvertragsklauseln, Zertifizierungen nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework, weitere
    Schutzmaßnahmen). Die jeweils aktuellen Verträge und Dokumente (z.B. Data Processing
    Agreement von GoHighLevel/LeadConnector) können auf Anfrage zur Verfügung gestellt
    werden.


  8. Haftung und Sonstiges


    8.1 Haftung
    • Die Haftung richtet sich nach den im Hauptvertrag getroffenen Regelungen.
    • Soweit eine Mitverantwortung des Auftraggebers (Verantwortlicher) vorliegt (z.B.
    unrechtmäßige Weisung, fehlende Rechtsgrundlage), trägt der Auftraggeber einen
    entsprechenden Teil des Schadens.


    8.2 Schriftformklausel
    • Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Schriftform bzw. Textform (E-Mail,
    elektronisch), soweit nicht strengere Formerfordernisse gelten. Dies gilt auch für einen Verzicht
    auf dieses Schriftformerfordernis.


    8.3 Salvatorische Klausel
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, berührt dies die
    Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem
    Zweck möglichst nahekommende, wirksame Regelung.


  9. Schlussbestimmungen


    Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist integraler Bestandteil des Hauptvertrags (z.B.
    Nutzungs-/Lizenzvertrag) zwischen den Parteien. Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und
    anderen Vereinbarungen gehen die Regelungen dieses AVV in Bezug auf Datenschutz und
    Datenverarbeitung vor.

Anhang 1: Technische und organisatorische Maßnahmen


Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mindestens folgende Maßnahmen umzusetzen und
aufrechtzuerhalten. Eine detaillierte Beschreibung kann ggf. in einer separaten TOM-Liste
erfolgen oder sich aus den jeweils aktuellen „Security & Compliance“-Dokumenten ergeben.


  1. Zugriffskontrolle
    ◦ Einsatz von Berechtigungs- und Rollenkonzepten (RBAC)
    ◦ 2-Faktor-Authentifizierung für Admin-Zugänge
    ◦ Passwort-Hashing und sichere Passwortrichtlinien


  2. Zutrittskontrolle
    ◦ Hosting in zertifizierten Rechenzentren (AWS, GCP) mit physischen
    Sicherheitsmaßnahmen
    ◦ Zugang nur für autorisiertes Personal


  3. Weitergabekontrolle
    ◦ Datenverschlüsselung bei Übertragung (TLS 1.2/1.3)
    ◦ Verschlüsselte Kommunikation mit Sub-Prozessoren


  4. Speicher- und Zugriffsschutz
    ◦ AES-256 Verschlüsselung ruhender Daten (at rest)
    ◦ Logging und Monitoring von Zugriffen
    ◦ Regelmäßige Software-Updates/Patches


  5. Trennungs- und Pseudonymisierungskonzepte
    ◦ Logische Mandantentrennung (Multi-Tenant-Architektur)
    ◦ Ggf. Pseudonymisierung/Anonymisierung, sofern vom Auftraggeber vorgesehen


  6. Verfügbarkeitskontrolle und Wiederherstellbarkeit
    ◦ Tägliche Backups und redundante Systeme in unterschiedlichen Availability Zones
    ◦ Notfallkonzept und Disaster Recovery Pläne
    ◦ Kontinuierliches Monitoring (24/7)


  7. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
    ◦ Regelmäßige Sicherheitsprüfungen, Penetrationstests
    ◦ Audits und interne Kontrollen
    ◦ Incident-Response-Prozesse, Meldungspflichten


    Ort, Datum:


    Für den Auftraggeber
    Unterschrift: _________________________
    Name, Funktion: ______________________
    Stempel (optional): ____________________


    Für den Auftragnehmer (ADtention GmbH)
    Unterschrift: _________________________
    Name, Funktion: ______________________
    Stempel (optional): ____________________
    (Ende des Auftragsverarbeitungsvertrags)

FAQ

Häufige Fragen

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